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Die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin

Strafrechtskanzlei Dietrich, Wiener Straße 7, 10999 Berlin | Tel.: +49 (0)30 / 609 857 413 | E-Mail: auskunft@anwalt-strafrecht.berlin

Rechts­anwalt und Fach­anwalt für Straf­recht aus Berlin

Herzlich willkommen auf der Internet­seite der Straf­rechts­kanz­lei Dietrich aus Berlin-Kreuzberg. Rechts­anwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht.
Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger auf.

Straf­vertei­digung aus Leiden­schaft

Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung.

Das Wichtigste im Überblick

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedene Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Zu Ihren wichtigsten Rechten als Beschuldigter gehören insbesondere Ihr Schweigerecht und Ihr Recht sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen. Auch besteht das Recht für einen Beschuldigten das Recht, über einen Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis

Die beste Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht

Hilfe beim Fachanwalt für Strafrecht

Kostenfreies Kontaktgespräch

Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben angegebene Notrufnummer anzurufen.

Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. 

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs.

Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

+49 (0)30 / 609 857413
auskunft@anwalt-strafrecht.berlin

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Dietrich zählen insbesondere die Strafvorschriften das allgemeine Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Sie im Sexualstrafrecht. Weiterhin übernimmt Rechtsanwalt Dietrich Ihre Verteidigung, wenn Ihnen ein verbotener Umgang mit Substanzen oder ein Verkehrsrechtsverstoß vorgeworfen wird.

Straftaten nach dem StGB

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). 

Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung, der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB.

Verbotener Umgang mit Substanzen

Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG).

Straftaten nach dem StGB

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). 

Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung, der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB.

Verbotener Umgang mit Substanzen

Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG).

Verkehrsstraf­recht

Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs.

Jugendstrafrecht

Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften.
Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor.

Besondere Verfahren

Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs.

Jugendstrafrecht

Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften.
Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor.

Besondere Verfahren

Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme.

Neue Referenzen

Um Ihnen einen Überblick über die von Rechtsanwalt Dietrich bearbeiteten Fälle zu verschaffen, stellen wir Ihnen einige hier vor.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Juli 2025: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Fachanwalt Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Juli 2025: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

04. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.

Aktuelle Urteile

Aktuelle Entscheidungen aus dem Strafrecht finden Sie hier:

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Bewertungen und Auszeichnungen

Stolz sind wir auf die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandanten und über unsere Auszeichnungen.

Zertifikat der Exzellenz 2025

Zertifikat der Exzellenz 2024

Zertifikat der Exzellenz 2023

Unsere Anwälte

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind Spezialisten in der Strafverteidigung. Beide haben eine jahrelange Erfahrung.

Steffen Dietrich

Hans-Christian Kyselka

Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die – ähnlich den Regelungen für Fachärzte – sowohl besondere theoretische als auch besondere praktische Fähigkeiten im Bereich des Strafrechts nachweisen können und ist somit Ausweis eines hohen Grades an Spezialisierung im Bereich des Strafrechts.

In welchen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte?

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine von derzeit 21 Fachanwaltsbezeichnungen, die in bestimmten Spezialgebieten des Rechts verliehen wird. Zu den übrigen Rechtsgebieten zählen unter anderem das Medizinrecht, das Informationstechnologierecht oder das Internationale Wirtschaftsrecht.

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