Strafrechtskanzlei Dietrich Logo Loading...

Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

18. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt

Als sich unser Mandant in Eile befand, kaufte er einer seriös aussehenden Person am Bahnhof eine gebrauchte Fahrkarte für 60 Cent günstiger ab. Bei der Fahrausweiskontrolle zeigte er dem Fahrausweisprüfer diese dann auch vor. Wie sich herausstellte, war diese Fahrkarte jedoch manipuliert worden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen unseren Mandanten nun wegen Betruges ermittelte.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

17. Juli 2025: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll unser Mandant eine andere Person tätlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einem Park zwischen den Hunden aller Beteiligten gewesen sein. Unser Mandant soll der anderen Person mit der Faust gegen den Kehlkopf geschlagen haben, welches bei dieser einen blauen Fleck hinterlassen haben soll.
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

To top