Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.
Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.
Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.
Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin
Referenzen zur Seite
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06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch
Fachanwalt Strafrecht: Betrügerische Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung
18. Februar 2025: Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung ohne Auflage eingestellt
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14. Februar 2025: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich
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