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Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Betrügerische Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung

18. Februar 2025: Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung ohne Auflage eingestellt

Die Mutter unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Finanzierungskaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von über 30.000,00 € abgeschlossen hatte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Steuerhinterziehung

14. Februar 2025: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Käufer mit einer anderen Person einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen zu haben, wobei ein deutlich niedrigerer Kaufpreis in den Vertrag aufgenommen wurde, als der, der von den Parteien zuvor vereinbart wurde. Dadurch wären sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer dementsprechend niedriger ausgefallen.
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

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