Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Strafrechtskanzlei Dietrich aus Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht.
Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger auf.
Strafverteidigung aus Leidenschaft
Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung.
Schweigen ist kein Schuldeingeständnis
Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen.
Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden.
Die beste Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht
Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt werden, welche Umstände als belastend und entlastend durch die Strafverfolgungsbehörden bewertet werden. Deshalb sollte erst nach Auswertung der Ermittlungsakte eine inhaltliche Einlassung durch den Strafverteidiger erfolgen. Nur so wird gewährleistet, dass das für Sie beste Ergebnis erreicht werden kann.
Hilfe beim Fachanwalt für Strafrecht
Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein. Auch kann er für Sie schriftliche Einlassungen abgeben.
Kostenfreies Kontaktgespräch
Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben angegebene Notrufnummer anzurufen.
Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen.
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs.
Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
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Hans-Christian Kyselka
Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?
Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die – ähnlich den Regelungen für Fachärzte – sowohl besondere theoretische als auch besondere praktische Fähigkeiten im Bereich des Strafrechts nachweisen können und ist somit Ausweis eines hohen Grades an Spezialisierung im Bereich des Strafrechts.
In welchen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte?
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine von derzeit 21 Fachanwaltsbezeichnungen, die in bestimmten Spezialgebieten des Rechts verliehen wird. Zu den übrigen Rechtsgebieten zählen unter anderem das Medizinrecht, das Informationstechnologierecht oder das Internationale Wirtschaftsrecht.