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Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Kreuzberg

Nützliche Hinweise zum Fachanwalt für Strafrecht.

Fachanwalt für Strafrecht – was ist das?

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die – ähnlich den Regelungen für Fachärzte – sowohl besondere theoretische als auch besondere praktische Fähigkeiten im Bereich des Strafrechts nachweisen können und ist somit Ausweis eines hohen Grades an Spezialisierung im Bereich des Strafrechts.

In welchen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte?

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine von derzeit 21 Fachanwaltsbezeichnungen, die in bestimmten Spezialgebieten des Rechts verliehen wird. Zu den übrigen Rechtsgebieten zählen unter anderem das Medizinrecht, das Informationstechnologierecht oder das Internationale Wirtschaftsrecht.

Zum Nachweis besonderer theoretischer Fähigkeiten müssen Fachanwälte für Strafrecht einen Fachanwaltslehrgang besuchen, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst.

Welche theoretischen Kenntnisse benötigt ein Fachanwalt für Strafrecht?

Fachanwälte für Strafrecht müssen danach über vertiefte Kenntnisse über die Methodik und das Recht der Strafverteidigung sowie die Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, über das materielle Strafrecht sowie das Strafverfahrensrecht verfügen.

Zum materiellen Strafrecht zählen in der Fachanwaltsausbildung insbesondere das

Zum Strafverfahrensrecht gehören neben den allgemeinen Vorschriften das

Welche praktischen Kenntnisse benötigt ein Fachanwalt für Strafrecht?

Der Nachweis besonderer praktischer Fähigkeiten im Strafrecht setzt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Strafverteidiger voraus. Dabei müssen 60 Fälle an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht nachgewiesen werden. Dies geschieht über eine umfangreiche Fallliste, die neben dem Aktenzeichen, dem Gegenstand und dem Tätigkeitszeitraum vor allem Angaben über Art und Umfang sowie den aktuellen Stand des Verfahrens enthalten muss. Auf Verlangen des zuständigen Ausschusses der Rechtsanwaltskammer sind zudem anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.

Ein Fachanwalt muss sich fortbilden

Um das hohe Wissensniveau und die besondere Spezialisierung aufrecht zu erhalten, sind Fachanwälte für Strafrecht zudem verpflichtet, jährlich auf dem Gebiet des Strafrechts wissenschaftlich zu publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilzunehmen. Andernfalls wird die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, widerrufen.

Rechtsanwalt Dietrich hat insbesondere an folgenden, nach der Fachanwaltsordnung anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht teilgenommen:

  • Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung“ Referent Olaf Neidel, Sachverständiger für Verkehrstechnik, Brandenburg
  • „Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort § 142 StGB – Verteidigungsstrategien“ Referent Meyer, Fachanwalt Verkehrsrecht, Flöha
  • „Beweisführung und Beweisverwertungsverbote im Strafprozess“ Onlinekurs
  • „Durchsuchung und Beschlagnahme – anwaltliche Verteidigungsstrategie“ Referent Dr. Bosbach, Fachanwalt für Strafrecht, Frankfurt (Main)
  • „DNA-Analyse im Strafprozess“ – Gutachten richtig lesen und verstehen“ Referenten Dr. Anslinger und Dr. Mariassy, Rechtsmedizin München
  • „Neuste Entwicklungen im Strafprozessrecht“ Referent Rechtsanwalt: Thilo Pfordte, München
  • „Vermögens- und Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen“ Referent: Rechtsanwalt Frank, Berlin
  • „Die Verteidigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern und sonstigen artspezifischen Delikten“ Referent: Rechtsanwalt Vogel, Berlin
  • „Aktuelles Fahrerlaubnisrecht inklusive Fragen zur Anerkennung ausländischer Fahreralubnisse und Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol und Drogen“ Referent Oberamtsanwältin Dahmen, Duisburg
  • „Die Neuregelung der Vermögensabschöpfung“ Referent Rechtsanwalt Kai Peters, Berlin
  • „Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte“ Referent Rechtsanwalt Rigo
  • „Das neue Sexualstrafrecht“ Referent Rechtsanwalt Carsten Schrank, Berlin
  • „Strafverteidigung von ausländischen Staatsangehörigen“ Referenten Rechtsanwalt Henning Bahr, Fachanwalt für Migrationsrecht, Osnabrück und Rechtsanwalt Klaus Rüther, Fachanwalt für Strafrecht, Osnabrück
  • „Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Strafsachen und Strafprozessrecht“ Referent Prof. Dr. Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof, Karsruhe
  • „Ausgewählte psychologische Einflüsse im Gerichtssaal“ Referentin: Psychologin und Juristin Frau Dr. Madeleine Bernhardt, Berlin
  • „Vernehmungstechnik der Verteidigung“ Referent: Prof. Dr. Sommer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln
  • „Effektive Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht“ Referenten: Rechtsanwalt Rogge, Fachanwalt für Strafrecht und Oberstaatsanwalt Angster, Ravensburg
  • „Aktuelle Rechtsprechung im Jugendstrafrecht“ Referent: Rechtsanwalt Wohlwend, Berlin
  • „Die Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision“ Referent: Prof. Dr. Fischer, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
  • „Beweisantragsrecht“ Referent: Prof. Dr. Schneider, Bundesanwalt beim BGH, Leipzig
  • „Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklage“ Referent: Rechtsanwalt Humke, Berlin
  • „Strafverteidigung & Europa: Harmonie oder Gegensatz?“ Wochenendseminar der Strafverteidigervereinigung Berlin
  • „Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Strafrecht“ Referent: Rechtsanwalt Schrank, Berlin
  • „Verständigung und Rechtsmittel aus Verteidigerperspektive“ Referent: Rechtsanwalt Lehmann, Berlin
  • „Erinnerung als Konstruktion – Wie zuverlässig ist unser Gedächtnis“ Referent Prof. Dr. Rico Fischer, Greifswald
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

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Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

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Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

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Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

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