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Kosten

Jede effektive Verteidigung ist zeit- und arbeitsaufwendig. Sie ist deshalb nicht umsonst zu haben.

Kostenfreies Kontaktgespräch

Die strafrechtliche Vertretung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus.

Deshalb führt Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Kontaktgespräch.

In diesem wird er Sie auch über anfallende Kosten aufklären. Rechtsanwalt Dietrich legt Wert auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich zu rechnen haben.

Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren

Bei der Bestimmung des Verteidigerhonorars sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit von maßgeblicher Bedeutung.

Einer Abrechnung wird in der Regel entweder ein sogenanntes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz zugrunde gelegt.

Bei einem Pauschalhonorar werden für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers „Festpreise“ vereinbart. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ein bestimmter Betrag als Stundensatz festgelegt.

Ein Pauschalhonorar bietet sich immer bei überschaubaren Sachverhalten an. Stundensatzvereinbarungen dagegen sind sinnvoll, wenn es sich um ein langwieriges, umfangreiches Verfahren handelt.

Die Vor- und Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen im Kontaktgespräch erörtern. Gemeinsam wird man festlegen, welche Abrechnung in der konkreten Situation am sinnvollsten ist.

Vergütungsvereinbarung

Sollten Sie Rechtsanwalt Dietrich nach dem Kontaktgespräch als Verteidiger beauftragen, wird er mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen. In dieser wird festgelegt, welche Kosten für Sie entstehen.

Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Im Vorgespräch wird Rechtsanwalt Dietrich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und somit ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. In der Regel wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger ab einer bestimmten Straferwartung beigeordnet. Aber auch eine Verhaftung oder Festnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens führen in der Regel dazu, dass die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Letztlich kann auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit der Selbstverteidigung dazu führen, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Im Falle der Bestellung Ihres Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger müssen Sie in der Regel keine Rechtsanwaltsgebühren unmittelbar an Ihren Verteidiger zahlen.

Preisgünstigstes Angebot führt nicht zur besten Verteidigung

Bei der Auswahl eines Verteidigers sollten Sie berücksichtigen, dass häufig nicht das preisgünstigste Angebot Ihnen letztlich die beste Verteidigung bieten wird. Es besteht die Gefahr, dass das vermeintlich gesparte Verteidigerhonorar zu Lasten der Verteidigungsintensität geht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

04. April 2025: Strafverfahren wegen Betrugs trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn wegen Betrugs ermittelte. Er soll über eBay ein Fahrzeug mit einer aktuellen HU-Bescheinigung versteigert haben, obwohl das Fahrzeug verkehrsunsicher gewesen sein soll. Da der Käufer das Fahrzeug nach Erhalt in einer Werkstatt untersuchen lassen hatte, wobei zahlreiche gravierende Mängel, unter anderem am Motor, festgestellt worden waren, könne die von unserem Mandanten vorgelegte HU-Bescheinigung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daher nur gefälscht gewesen sein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

02. April 2025: Strafverfahren wegen Nötigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Nötigung ermittelte. Er soll eine Werkstatt aufgesucht haben und dem Inhaber gedroht haben, diese abbrennen zu wollen.

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

25. März 2025: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten, da er an unerlaubten Glücksspielen, die von verschiedenen Online-Anbietern angeboten werden, teilgenommen haben soll. Unser Mandant suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftrage Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.
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