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Kosten

Jede effektive Verteidigung ist zeit- und arbeitsaufwendig. Sie ist deshalb nicht umsonst zu haben.

Kostenfreies Kontaktgespräch

Die strafrechtliche Vertretung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus.

Deshalb führt Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Kontaktgespräch.

In diesem wird er Sie auch über anfallende Kosten aufklären. Rechtsanwalt Dietrich legt Wert auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich zu rechnen haben.

Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren

Bei der Bestimmung des Verteidigerhonorars sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit von maßgeblicher Bedeutung.

Einer Abrechnung wird in der Regel entweder ein sogenanntes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz zugrunde gelegt.

Bei einem Pauschalhonorar werden für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers „Festpreise“ vereinbart. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ein bestimmter Betrag als Stundensatz festgelegt.

Ein Pauschalhonorar bietet sich immer bei überschaubaren Sachverhalten an. Stundensatzvereinbarungen dagegen sind sinnvoll, wenn es sich um ein langwieriges, umfangreiches Verfahren handelt.

Die Vor- und Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen im Kontaktgespräch erörtern. Gemeinsam wird man festlegen, welche Abrechnung in der konkreten Situation am sinnvollsten ist.

Vergütungsvereinbarung

Sollten Sie Rechtsanwalt Dietrich nach dem Kontaktgespräch als Verteidiger beauftragen, wird er mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen. In dieser wird festgelegt, welche Kosten für Sie entstehen.

Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Im Vorgespräch wird Rechtsanwalt Dietrich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und somit ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. In der Regel wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger ab einer bestimmten Straferwartung beigeordnet. Aber auch eine Verhaftung oder Festnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens führen in der Regel dazu, dass die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Letztlich kann auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit der Selbstverteidigung dazu führen, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Im Falle der Bestellung Ihres Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger müssen Sie in der Regel keine Rechtsanwaltsgebühren unmittelbar an Ihren Verteidiger zahlen.

Preisgünstigstes Angebot führt nicht zur besten Verteidigung

Bei der Auswahl eines Verteidigers sollten Sie berücksichtigen, dass häufig nicht das preisgünstigste Angebot Ihnen letztlich die beste Verteidigung bieten wird. Es besteht die Gefahr, dass das vermeintlich gesparte Verteidigerhonorar zu Lasten der Verteidigungsintensität geht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

23. Mai 2025: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Mai 2025: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

14. Mai 2025: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.
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