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Kosten

Jede effektive Verteidigung ist zeit- und arbeitsaufwendig. Sie ist deshalb nicht umsonst zu haben.

Kostenfreies Kontaktgespräch

Die strafrechtliche Vertretung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus.

Deshalb führt Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Kontaktgespräch.

In diesem wird er Sie auch über anfallende Kosten aufklären. Rechtsanwalt Dietrich legt Wert auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich zu rechnen haben.

Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren

Bei der Bestimmung des Verteidigerhonorars sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit von maßgeblicher Bedeutung.

Einer Abrechnung wird in der Regel entweder ein sogenanntes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz zugrunde gelegt.

Bei einem Pauschalhonorar werden für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers „Festpreise“ vereinbart. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ein bestimmter Betrag als Stundensatz festgelegt.

Ein Pauschalhonorar bietet sich immer bei überschaubaren Sachverhalten an. Stundensatzvereinbarungen dagegen sind sinnvoll, wenn es sich um ein langwieriges, umfangreiches Verfahren handelt.

Die Vor- und Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen im Kontaktgespräch erörtern. Gemeinsam wird man festlegen, welche Abrechnung in der konkreten Situation am sinnvollsten ist.

Vergütungsvereinbarung

Sollten Sie Rechtsanwalt Dietrich nach dem Kontaktgespräch als Verteidiger beauftragen, wird er mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen. In dieser wird festgelegt, welche Kosten für Sie entstehen.

Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Im Vorgespräch wird Rechtsanwalt Dietrich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und somit ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. In der Regel wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger ab einer bestimmten Straferwartung beigeordnet. Aber auch eine Verhaftung oder Festnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens führen in der Regel dazu, dass die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Letztlich kann auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit der Selbstverteidigung dazu führen, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Im Falle der Bestellung Ihres Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger müssen Sie in der Regel keine Rechtsanwaltsgebühren unmittelbar an Ihren Verteidiger zahlen.

Preisgünstigstes Angebot führt nicht zur besten Verteidigung

Bei der Auswahl eines Verteidigers sollten Sie berücksichtigen, dass häufig nicht das preisgünstigste Angebot Ihnen letztlich die beste Verteidigung bieten wird. Es besteht die Gefahr, dass das vermeintlich gesparte Verteidigerhonorar zu Lasten der Verteidigungsintensität geht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

03. Juni 2025: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung. Er soll versucht haben, bei einer Bank die Genehmigung eines Darlehensantrages zu erreichen. Hierbei soll er durch gefälschte Entgeltabrechnungen versucht haben, über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu täuschen. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich sogleich als Verteidiger anzeigte.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

29. Mai 2025: Strafverfahren wegen Beleidigung trotz zahlreicher Vorstrafen eingestellt

Unser Mandant soll sich wegen Beleidigung strafbar gemacht haben, da er bei einem Ordnungsamt angerufen und eine beleidigende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen haben soll. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen verurteilt. Als sich unser Mandant diesmal an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung

27. Mai 2025: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da gegen ihn in Brandenburg wegen Bodenverunreinigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Angezeigt wurde unser Mandant von seinem Nachbarn, der eine unbekannte Flüssigkeit auf seinem Grundstück entdeckt hatte und unseren Mandanten verdächtigte.
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