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Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Einfuhr von Betäubungsmitteln

Der Bundesgerichtshof (5 StR 157/24) hat sich in seinem Beschluss vom 25. April 2024 im Betäubungsmittelstrafrecht bewegt. Der Angeklagte wurde zuvor vom Landgericht Bremen unter anderem wegen der Beihilfe zur Einfuhr mit Betäubungsmitteln verurteilt. Dem stimmt der Bundesgerichtshof jedoch nicht zu. In seinem Beschluss stellt er klar, dass die Einfuhrtat beendet ist, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist. Auch die Sicherstellung durch die Polizei führt zur Beendigung der Einfuhrtat, sodass keine (sukzessive) Beteiligung mehr möglich ist. Der Angeklagte hat im vorliegenden Fall erst nach Sicherstellung des Kokains gehandelt. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch keine Beihilfe zur Einfuhr der Betäubungsmittel mehr möglich. Die Revision des Angeklagten erzielt damit einen Teilerfolg.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

20.12.2025 Strafverfahren wegen Untreue im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unsere Mandantin hatte eine ältere Frau regelmäßig bei der Erledigung von Aufgaben im Haushalt unterstützt und war für diese einkaufen gegangen. Sie geriet in das Visier der Ermittlungsbehörden, als auf dem Konto der älteren Dame hohe Bargeldabhebungen zu sehen waren, die durch einen Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angezeigt worden waren. Unserer Mandantin wurde daraufhin vorgeworfen, das Geld ohne die Erlaubnis der älteren Dame abgehoben und behalten zu haben.

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