Strafrechtskanzlei Dietrich Logo Loading...

Verteidigungsstrategie

Rechtsanwalt Dietrich bespricht mit seinem Mandanten immer eine Verteidigungsstrategie

Die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung sind sehr vielseitig und können hier nur zusammengefasst dargestellt werden.

Die Auswirkungen der Verfahrensdauer

Zunächst ist von Bedeutung, ob sich der Mandant auf freiem Fuß befindet oder ob Untersuchungshaft vollstreckt wird oder, weil die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, ein Führerschein beschlagnahmt wurde. Relevant ist auch, ob berufsrechtliche oder ausländerrechtliche Konsequenzen drohen.

Sobald sich ein Mandant in Untersuchungshaft befindet oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, besteht regelmäßig ein besonderes Interesse des Mandanten, dass Strafverfahren zeitnah abzuschließen. In anderen Situationen kann es sinnvoll sein, das Strafverfahren in die Länge zu ziehen. Die Verfahrensdauer wirkt sich in der Regel mildernd auf eine zu erwartende Sanktion aus.

Die Verfahrenseinstellung

Weiterhin ist entscheidend, ob es nach Aktenlage der Staatsanwaltschaft möglich sein wird, die Straftat nachzuweisen. Sehr häufig ist ein im Strafrecht geübter Rechtsanwalt in der Lage, die Staatsanwaltschaft auf Umstände hinzuweisen, die einer Bestrafung entgegenstehen. Diese Umstände ergeben sich entweder bereits aus der Ermittlungsakte oder aus den Angaben des Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich bespricht deshalb ausführlich mit seinem Mandanten den Inhalt der Ermittlungsakte.

Besteht im Ermittlungsverfahren keine hohe Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung hat eine Einstellung zu erfolgen. Rechtsanwalt Dietrich wird in dieser Situation die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises gem. § 170 StPO gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragen.

Sollte nach Aktenlage und den Angaben des Mandanten ein Nachweis der Tatbegehung wahrscheinlich sein, wird ein Verteidiger prüfen, ob weitere Einstellungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Insbesondere spielen hier die Einstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO ohne Auflage und gemäß § 153 a StPO mit Auflagen eine wesentliche Rolle. Bei § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit einstellen. Im Rahmen des § 153 a StPO kann ein bestehendes öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Erfüllung einer Auflage beseitigt werden. Als Auflage kommt z. B. die Zahlung eines Geldbetrages in Betracht.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Einstellung gemäß § 153 StPO oder § 153 a StPO kein Schuldeingeständnis darstellen. Eine Einstellung wird auch nicht ins Bundeszentralregister und damit auch nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Man gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Eine weitere Einstellungsmöglichkeit bietet § 154 StPO bei unwesentlichen Nebenstraftaten. Nach § 154 StPO kann durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingestellt werden, wenn ein Beschuldigter in anderer Sache bereits verurteilt wurde oder eine Verurteilung zu erwarten ist.

Rechtsanwalt Dietrich nimmt regelmäßig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auf und erörtert mit diesen die Möglichkeiten einer Einstellung.

Ist die Staatsanwaltschaft oder das Gericht nicht bereit, das Strafverfahren einzustellen, besteht die Möglichkeit, auf den Erlass eines Strafbefehls hinzuwirken. Der Strafbefehl hat die gleichen Wirkungen wie ein Urteil. Der Strafbefehl hat aber den Vorteil, dass dem Beschuldigten erspart wird, vor Gericht zu erscheinen. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten per Post zugestellt.

Beste Strafverteidigung beginnt mit Schweigen – Geständnis erst nach Akteneinsicht

Lässt sich voraussichtlich eine Hauptverhandlung nicht vermeiden, wird Rechtsanwalt Dietrich zunächst prüfen, ob es sinnvoll ist, ein Geständnis abzulegen. Ein Geständnis führt regelmäßig zur Minderung der Strafe. Die beste Strafverteidigung beginnt aber immer mit „Schweigen“. Deshalb sollte ein Geständnis immer erst nach Akteneinsicht erfolgen.

Rechtsanwalt Dietrich nimmt in dieser Situation vor der Verhandlung Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Er erörtert mit diesen Prozessbeteiligten, welche Strafe im Falle eines Geständnisses zu erwarten ist.

Verfahrensrechte in der Hauptverhandlung

Sollte eine einvernehmliche Einigung zwischen den Prozessbeteiligten nicht zu Stande kommen, bedarf es eines Rechtsanwaltes, der in der Hauptverhandlung Ihre Interessen umfassend wahrnimmt. Auch in der Hauptverhandlung stehen Ihnen verschiedenste Rechte zu, auf deren Einhaltung Rechtsanwalt Dietrich gegebenenfalls mit Nachdruck besteht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Einfuhr von Betäubungsmitteln

Der Bundesgerichtshof (5 StR 157/24) hat sich in seinem Beschluss vom 25. April 2024 im Betäubungsmittelstrafrecht bewegt. Der Angeklagte wurde zuvor vom Landgericht Bremen unter anderem wegen der Beihilfe zur Einfuhr mit Betäubungsmitteln verurteilt. Dem stimmt der Bundesgerichtshof jedoch nicht zu. In seinem Beschluss stellt er klar, dass die Einfuhrtat beendet ist, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist. Auch die Sicherstellung durch die Polizei führt zur Beendigung der Einfuhrtat, sodass keine (sukzessive) Beteiligung mehr möglich ist. Der Angeklagte hat im vorliegenden Fall erst nach Sicherstellung des Kokains gehandelt. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch keine Beihilfe zur Einfuhr der Betäubungsmittel mehr möglich. Die Revision des Angeklagten erzielt damit einen Teilerfolg.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes

11. September 2025: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben.Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

08. September 2025: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Fachanwalt für Strafrecht: Versicherungsbetrug

04. September 2025: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges nach umfangreichem Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll.
To top