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Gnadengesuche

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Wiederaufnahme in Strafsachen und das Gnadenverfahren. Wir stellen für Sie z. B.Gnadengesuche und unterstützen Sie im Wiederaufnahmeverfahren.

Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es notwendig, dass jedes Strafverfahren irgendwann zu einem Abschluss kommt und damit rechtskräftig wird. Rechtskraft erlangt eine gerichtliche Entscheidung, wenn gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel zur Verfügung steht oder Rechtsmittelfristen ungenutzt abgelaufen sind. Um sein Ziel eines rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens zu erreichen, nimmt der Gesetzgeber in Kauf, dass eine Entscheidung falsch bzw. nicht angemessen ist. Der Abschluss des Verfahrens hat nach Auffassung des Gesetzgebers Vorrang vor einer individuell gerechten bzw. richtigen Entscheidung.

Deshalb kann grundsätzlich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nicht wieder aufgenommen oder eine Entscheidung abgeändert werden.

Ausnahmsweise kommt aber eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens oder ein Gnadengesuch in Betracht. Ziel eines Wiederaufnahmeverfahrens ist es, die Rechtskraft eines Urteils zu durchbrechen. Nach einer erfolgreichen Wiederaufnahme wird das gerichtliche Verfahren nochmals durchgeführt. Bei einem Gnadengesuch soll nachträglich die verhängte Strafe abgeändert oder aufgehoben werden. Auch kann im Gnadenwege die Einleitung der Vollstreckung hinausgezögert werden.

Bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und beim Gnadengesuch soll ausnahmsweise nachträglich eine Entscheidung abgeändert werden. Die Wiederaufnahme und das Gnadengesuch sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich in beiden Verfahren durch einen auf diesen Rechtsgebieten kundigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Weitere Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Wiederaufnahme in Strafsachen und zum Gnadengesuch

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Wiederaufnahme des Verfahrens

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das Gericht bei der Urteilsbildung keinen Sachverständigen gehört hat und die eigene Sachkunde in den Urteilsgründen nicht ausreichend erörtert wurde.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

15. August 2025: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anbau, der Herstellung, dem Handeltreiben, dem Schmuggel und dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren wurde eine Unterhaltung sichergestellt, in der unser Mandant, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, einer Person über den Nachrichtendienst WhatsApp Betäubungsmittel („Pilze“) angeboten und mit diesen Handel betrieben haben soll.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl

13. August 2025: Einbruchsdiebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten Anklage wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall erhob, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unser Mandant soll versucht haben, gemeinsam mit einer anderen Person auf ein Firmengelände zu gelangen, um dort Leergut zu stehlen. Hierfür hatten sie bereits die Manchetten des Zaunfeldes entfernt. Beide waren noch auf dem Gehweg vor dem Zaun festgenommen worden und haben den Sachverhalt eingeräumt. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchtem besonders schweren Diebstahls. Der Diebstahl in besonders schwerem Fall ist mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

12. August 2025: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung geführt wurde. Unser Mandant soll gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geäußert haben, ihr zwei Männer vorbei zu schicken, sollte sie zum Jugendamt gehen. Auch soll er ihr mit der Hand Schläge angedroht haben.
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