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Gnadengesuche

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Wiederaufnahme in Strafsachen und das Gnadenverfahren. Wir stellen für Sie z. B.Gnadengesuche und unterstützen Sie im Wiederaufnahmeverfahren.

Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es notwendig, dass jedes Strafverfahren irgendwann zu einem Abschluss kommt und damit rechtskräftig wird. Rechtskraft erlangt eine gerichtliche Entscheidung, wenn gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel zur Verfügung steht oder Rechtsmittelfristen ungenutzt abgelaufen sind. Um sein Ziel eines rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens zu erreichen, nimmt der Gesetzgeber in Kauf, dass eine Entscheidung falsch bzw. nicht angemessen ist. Der Abschluss des Verfahrens hat nach Auffassung des Gesetzgebers Vorrang vor einer individuell gerechten bzw. richtigen Entscheidung.

Deshalb kann grundsätzlich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nicht wieder aufgenommen oder eine Entscheidung abgeändert werden.

Ausnahmsweise kommt aber eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens oder ein Gnadengesuch in Betracht. Ziel eines Wiederaufnahmeverfahrens ist es, die Rechtskraft eines Urteils zu durchbrechen. Nach einer erfolgreichen Wiederaufnahme wird das gerichtliche Verfahren nochmals durchgeführt. Bei einem Gnadengesuch soll nachträglich die verhängte Strafe abgeändert oder aufgehoben werden. Auch kann im Gnadenwege die Einleitung der Vollstreckung hinausgezögert werden.

Bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und beim Gnadengesuch soll ausnahmsweise nachträglich eine Entscheidung abgeändert werden. Die Wiederaufnahme und das Gnadengesuch sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich in beiden Verfahren durch einen auf diesen Rechtsgebieten kundigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Weitere Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Wiederaufnahme in Strafsachen und zum Gnadengesuch

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Wiederaufnahme des Verfahrens

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das Gericht bei der Urteilsbildung keinen Sachverständigen gehört hat und die eigene Sachkunde in den Urteilsgründen nicht ausreichend erörtert wurde.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

15. September 2025: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes

11. September 2025: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben.Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

08. September 2025: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.
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