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Gnadengesuche

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Wiederaufnahme in Strafsachen und das Gnadenverfahren. Wir stellen für Sie z. B.Gnadengesuche und unterstützen Sie im Wiederaufnahmeverfahren.

Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es notwendig, dass jedes Strafverfahren irgendwann zu einem Abschluss kommt und damit rechtskräftig wird. Rechtskraft erlangt eine gerichtliche Entscheidung, wenn gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel zur Verfügung steht oder Rechtsmittelfristen ungenutzt abgelaufen sind. Um sein Ziel eines rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens zu erreichen, nimmt der Gesetzgeber in Kauf, dass eine Entscheidung falsch bzw. nicht angemessen ist. Der Abschluss des Verfahrens hat nach Auffassung des Gesetzgebers Vorrang vor einer individuell gerechten bzw. richtigen Entscheidung.

Deshalb kann grundsätzlich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nicht wieder aufgenommen oder eine Entscheidung abgeändert werden.

Ausnahmsweise kommt aber eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens oder ein Gnadengesuch in Betracht. Ziel eines Wiederaufnahmeverfahrens ist es, die Rechtskraft eines Urteils zu durchbrechen. Nach einer erfolgreichen Wiederaufnahme wird das gerichtliche Verfahren nochmals durchgeführt. Bei einem Gnadengesuch soll nachträglich die verhängte Strafe abgeändert oder aufgehoben werden. Auch kann im Gnadenwege die Einleitung der Vollstreckung hinausgezögert werden.

Bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und beim Gnadengesuch soll ausnahmsweise nachträglich eine Entscheidung abgeändert werden. Die Wiederaufnahme und das Gnadengesuch sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich in beiden Verfahren durch einen auf diesen Rechtsgebieten kundigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Weitere Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Wiederaufnahme in Strafsachen und zum Gnadengesuch

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Wiederaufnahme des Verfahrens

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das

Ein Sachverständiger ist in einem Wiederaufnahmeverfahren ein neues Beweismittel gem. § 359 Nr. 5 StPO, wenn das Gericht bei der Urteilsbildung keinen Sachverständigen gehört hat und die eigene Sachkunde in den Urteilsgründen nicht ausreichend erörtert wurde.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Anwalt für Strafrecht: Versuchter Totschlag

Aus dem Fenster stoßen: Versuchter Totschlag?

Bedingter Tötungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.

Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung und Raub

Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung oder Raub?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

25. September 2025: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

23. September 2025: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

19. September 2025: Gefälschter Behindertenausweises im Auto ausgelegt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Das Ordnungsamt war auf ein parkendes Auto aufmerksam geworden, in dem ein auffälliger Behindertenausweis lag. Es handelte sich nicht um einen originalen, sondern einen kopierten Behindertenausweis, bei dem ein Hologramm nachträglich aufgeklebt war. Unser Mandant wurde an dem Auto angetroffen und zu dem Behindertenausweis befragt. Der Ausweis gehörte nicht ihm, sondern seinem Vater. Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, den Ausweis gefälscht und in das Auto gelegt zu haben.
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