Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen:
- die Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
- die Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht bzw. Unfallflucht), § 142 StGB
- die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
- die fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- die Nötigung, § 240 StGB
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG und
- der Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz.
Neben den allgemeinen Sanktionen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe sehen mehrere Verkehrsstraftaten
- eine Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
- eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 69 a StGB und
- ein Fahrverbot gem. § 44 StGB
vor.
Die durch den Verlust des Führerscheins verursachte Beschränkung der individuellen Fortbewegungsmöglichkeit führt regelmäßig zu existenzbedrohenden Lebenssituationen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.
Sollte ein Tatvorwurf nachweisbar sein, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsanwaltes darin, Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen bzw. ihn schnellstmöglich wieder ausgehändigt bekommen.
Sinnvolle Maßnahmen für einen Rechtsanwalt sind hier vor allem Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, die Anregung einer Einstellung z.B. gegen Geldzahlung und die Ableistung bestimmter verkehrsspezifischer Seminare.
Da diese Maßnahmen häufig auch zeitaufwendig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen
Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich
Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg