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§ 263 StGB Betrug

Sie haben eine Vorladung als Beschuldiger wegen Betruges erhalten

Sie haben durch die Polizei eine Vorladung als Beschuldiger oder ein Anhörungsschreiben von der Polizei erhalten, in welchem Ihnen ein Betrug gem. § 263 StGB vorgeworfen wird.

Der Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine der häufigsten vorkommenden Delikte, nicht nur im Bereich der Wirtschaft. Wann ein Betrug aber vorliegt, ist dem Laien oft unklar. Wenn eine Anzeige wegen Betrug vorliegt, ist ein Gang zum Strafverteidiger meist unumgänglich.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, zeigt die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Betrug. Er hat eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich erklärt Ihnen nachfolgend:

Wann habe ich mich des Betruges strafbar gemacht?

Ein Betrug liegt gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Einfacher ausgedrückt müssen auf der objektiven Seite eine Täuschung, eine Irrtumserregung, eine rechtswidrige Vermögensverfügung und ein Schaden vorliegen und auf der subjektiven Seite die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen sowie Vorsatz bezüglich aller objektiven Merkmale.

Es müssen alle sogenannten „Tatbestandsmerkmale“ erfüllt sein, damit eine Strafbarkeit gegeben ist.

Ich habe in meinen Bewerbungsunterlagen einen falschen Berufsabschluss angeben – ist dies eine Täuschung über Tatsachen?

Eine Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher, Entstellung wahrer und Unterdrückung wahrer Tatsachen erfolgen. Die Täuschung selber ist eine unwahre Erklärung über Tatsachen. Hier muss man abgrenzen zu Werturteilen und Meinungsäußerungen.

Tatsachen müssen wahrgenommen werden können und es muss objektiv feststellbar sein, ob sie richtig oder falsch sind. Dies ist bei Werturteilen und Meinungsäußerungen nicht möglich. Rechtsansichten sind keine Tatsachen in diesem Sinne. In der Werbung werden oft Produkte überschwänglich angepriesen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen keine Täuschung, sondern es wird die „Meinung“ des Werbenden gezeigt. Hier kommt es immer auf den gesellschaftlichen und kommunikativen Zusammenhang an, so dass immer im Im Einzelfall muss geprüft werden, ob nicht eine Täuschung über einen „Tatsachenkern“ vorliegt.

Eine Täuschung ist auch durch Unterlassen möglich. Dies ist die Alternative des Unterdrückens wahrer Tatsachen. Es ist aber nicht jedermann verpflichtet, dem anderen alles zu sagen, was er über eine Sache weiß. Eine Pflicht zur Preisgabe von Tatsachen entsteht nur, wenn eine Pflicht zur aktiven Aufklärung besteht. Diese kann sich aus dem Gesetz ergeben, aus schuldhaftem Vorverhalten oder auch aus dem Kontext. Wenn bei einem Vorstellungsgespräch nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt wird, ist dies zivilrechtlich unzulässig. Das Verschweigen dieser Tatsache ist daher keine betrugsrelevante Täuschung. Anders sieht es aber in Bezug auf einen Schulabschluss, einen Berufsabschluss oder Hochschulabschluss aus. Falsche Angaben in Bezug auf einen Abschluss stellen eine Täuschung über Tatsachen da.

Das teilweise Verschweigen von Tatsachen kann den Täuschungsbegriff erfüllen, wenn durch den Kontext ein absichtlich falscher Eindruck über eine Tatsache beim Gegenüber entsteht.

Tatsachen können aber auch innere Absichten sein. Wenn ich einen Vertrag abschließe und zu diesem Zeitpunkt bereits vorhabe, die Rechnung nicht zu bezahlen, täusche ich über meine Zahlungswilligkeit. Dann liegt eine Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor. Dies nennt man einen Eingehungsbetrug.

Zukünftige Umstände erfüllen in der Regel nicht den Tatsachenbegriff. Niemand kann hellsehen und wenn ich im Laufe eines Dauervertrages zahlungsunfähig werde und dies bei Vertragsabschluss nicht wissen konnte, liegt kein Betrug vor. Wenn allerdings bei Vertragsabschluss schon Zahlungsunfähigkeit vorlag, täusche ich über meine Zahlungsfähigkeit und mache mich gegebenenfalls strafbar. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn ich wissentlich ohne Geld in einer Gaststätte etwas bestelle. Ich täusche den Wirt dann konkludent, das heißt durch mein Verhalten (die Bestellung) vor, dass ich zahlungsfähig und zahlungswillig bin.

Wenn durch Eingehung eines Vertrages Waren oder Dienstleistungen erlangt werden, ohne dass eine gleichwertige Gegenleistung erfolgt, spricht man vom Leistungs- oder Warenbetrug. Hier täuscht man ebenfalls über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit.

Getäuscht werden kann nur ein Mensch. Im Zuge der Technisierung werden Straftaten immer mehr mithilfe von Maschinen und Automaten begangen und dadurch rechtswidrige Vermögensvorteile erlangt. Eine Maschine oder ein Automat kann aber nicht getäuscht werden oder sich irren. Hier liegt dann aber kein Betrug im Sinne des § 263 StGB vor sondern gegebenenfalls Computerbetrug nach § 263 a StGB.

Eine Täuschung im Zusammenhang mit einer Drohung führt in der Regel nur zur Strafbarkeit der Erpressung oder räuberischen Erpressung, nicht zur Strafbarkeit eines Betruges.

Wer im Zusammenhang mit dem Betrug, zum Beispiel bei Beantragung eines Kredites, Urkunden fälscht, macht sich zusätzlich der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB strafbar.

Ein sogenannter Spendenbetrug liegt vor, wenn der Täter dem Opfer um eine Spende für einen sozialen Zweck bittet, das Geld aber dann anderweitig verwendet. Hier spricht man im Zusammenhang mit der Täuschung von einer Zweckverfehlung der Vermögensverfügung des Opfers. Hier wird allerdings vieles unterschiedlich in der Rechtsprechung gehandhabt. Es kommt dabei auf den genauen Einzelfall an. Bei einem Spendenbetrug ist eine Strafbarkeit nicht immer gegeben.

Unter dem Stichwort Internetbetrug sind Betrugsfälle erfasst, die im Zusammenhang mit dem Internet begangen werden. Hier liegt oft eine Täuschung über den Vertragspartner oder die genauen Vertragsbedingungen vor. Die Identität eines Internetbetrügers lässt sich oftmals nur schwer feststellen, weil online einfach andere Identitäten oder verschleierte Identitäten angenommen werden können. Nur durch eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft lässt diese sich dann feststellen, ob ein Tatnachweis zu führen ist.

Ich habe im Zug nicht mitgeteilt, keine Fahrkarte zu haben – liegt ein Irrtum vor?

Ein Irrtum ist eine falsche Vorstellung von einem Gegenstand. Dies setzt eine tatsächliche Vorstellung von einem Gegenstand voraus. Wenn der Getäuschte gar keine Vorstellung von der Sache hatte, kann kein Irrtum vorliegen. Man muss hier aber beachten, dass oftmals lückenhaft Vorstellungen einer Sache existieren, das Nichtwissen der Details dann aber zu einer Fehlvorstellung und damit einem Irrtum führt.

Ein Irrtum liegt auch bei einer falschen Möglichkeitsvorstellung vor. Wenn man über die Wahrheit im Zweifel ist, hält jemand die Angaben zumindest für möglich und kann dann über die Sache irren.

Regelmäßig fragt der Schaffner in einem Zug, ob Fahrgäste zugestiegen sind. Unterlässt man es hier, sich zu melden, entsteht beim Schaffner der Eindruck, niemand sei zugestiegen und deshalb müsse er auch nicht die Fahrkarte kontrollieren. Der Schaffner irrt sich in dieser Situation betrugsrelevant.

Die Täuschung muss den Irrtum verursachen. Das heißt, wenn Jemand auch ohne die Täuschung über eine Sache irrt, liegt kein vollendeter Betrug vor. Es kommt aber ein versuchter Betrug in Betracht. Man kann aber auch einen Irrtum nur verstärken oder unterhalten. Dann ist wieder die Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges gegeben.

Mir wurde vom Angestellten aufgrund meiner Täuschung Geld gegeben – liegt eine Vermögensverfügung vor?

Eine Vermögensverfügung ist nicht nur nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. Es reichen auch rein faktische Vermögensübergänge. Unter den Betrugsstraftatbestand fallen auch unbewusste Vermögensverfügungen oder Verfügungen durch Unterlassen.

Die Vermögensverfügung muss sich unmittelbar im Vermögen des Geschädigten auswirken. Wenn erst noch Dritte oder der Täter selbst Handlungen vornehmen müssen, um die Vermögensverschiebung herbeizuführen, liegt noch keine Vermögensverfügung vor. Hier kann aber wenn die Täuschungshandlung bereits vollzogen wurde, schon strafbarer versuchter Betrug vorliegen.

Zu beachten ist weiterhin, dass der Verfügende und der Geschädigte nicht identisch sein müssen. Gaukle ich einem Angestellten vor, dass mir sein Chef noch Geld schuldet und der Angestellte übergibt mir das Geld aus der Ladenkasse so ist der Verfügende und der Geschädigte verschieden. Trotzdem liegt ein strafbarer Dreiecksbetrug vor.

Obwohl mein Abschluss nicht existiert, habe ich gearbeitet – Wo liegt der Vermögensschaden?

Der Vermögensschaden muss durch die Täuschung, den Irrtum und die Vermögensverfügung verursacht worden sein.

Bei der Beurteilung, ob ein Schaden vorliegt, muss der Gesamtvermögenswert des Geschädigten vor und nach der Vermögensverfügung verglichen werden. Ist er nach der Verfügung niedriger, liegt ein Vermögensschaden vor. Darunter fallen auch verursachte Wertminderungen. Wenn aber zum Beispiel eine Gegenleistung erbracht wird, wie es in bürgerlich rechtlichen Verträgen oft der Fall ist, liegt, wenn die Gegenleistung gleichwertig ist, kein Vermögensschaden vor. Es ist allerdings der sogenannte persönliche Schadenseinschlag dabei zu berücksichtigen. Wenn zum Beispiel der Erwerber eines Gartengrundstückes aus gesetzlichen Gründen darauf kein Haus darauf bauen darf und er beim Erwerb des Grundstückes darüber getäuscht wurde, liegt ein Vermögensschaden auch dann vor, wenn der Preis für das Grundstück angemessen war.

Sollte im Rahmen einer Beschäftigung über einen Abschluss oder eine Qualifizierung getäuscht worden sein, hängt eine Strafbarkeit wegen Betruges zunächst davon ab, ob die Arbeitsleistung vertragsgemäß erbracht worden ist. Bei vertragsgemäßer Erfüllung scheidet in der Regel mangels Schaden der Betrug aus. Bei Vorlage von gefälschten Zeugnissen oder Urkunden kommt aber eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung in Betracht. Anders sieht es aus, wenn die „Qualifizierung“ zwingende Voraussetzung für die Einstellung gewesen ist. Dies ist z.B. bei Beamtenlaufbahnen oder bei Zulassungsberufen wie z.B. die Approbation beim Arzt der Fall. Eine Täuschung über einen Abschluss führt unabhängig davon, ob die Arbeitsleitung erbracht worden ist, zu einem Schaden und damit zur Strafbarkeit wegen Betruges.

Eine reine Vermögensgefährdung reicht für einen Schaden auch aus. Dies kann zum Beispiel bei Abschluss von riskanten Geschäften der Fall sein. Wenn dann über Einzelheiten oder auch das Risiko des Geschäftes getäuscht wurde, liegt unter Umständen bereits durch den Abschluss des Vertrages ein vollendeter Betrug vor. Das bestehende Risiko muss sich nicht erst verwirklicht haben. Diese Form des Betruges nennt man „Eingehungsbetrug“, weil der Schaden in Form des Abschlusses einer Verbindlichkeit besteht.

Wann ist der Betrug vollendet, wann liegt nur Versuch vor?

Ob ein versuchter oder vollendeter Betrug vorliegt, ist für die drohende Strafe relevant. In der Regel wird ein versuchter Betrug milder bestraft.

Mit Eintritt des Vermögensschadens ist der Betrug vollendet.

Um nach versuchtem Betrug bestraft zu werden, reicht es nicht aus, dass man die Tat nur geplant hat. Man muss bereits unmittelbar zur Tatausführung angesetzt haben. Dies ist allgemein nach dem Ausführen der Täuschungshandlung der Fall. Die Planung ist nur straflose Vorbereitungshandlung.

Die Strafbarkeit für den versuchten Betrug liegt somit zwischen der Vorbereitung und der Vollendung.

Ein Versuch liegt vor, wenn eines der oben genannten objektiven Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt wurde.

Was muss ich für einen Betrug gewusst haben – Hilft mir Unwissenheit?

Damit strafbarer Betrug vorliegt, muss man Vorsatz bezüglich aller oben genannten Tatbestandsmerkmale und Bereicherungsabsicht haben.

Die Bereicherungsabsicht ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Unter Absicht versteht man, wenn die Tat zielgerichtet darauf ausgerichtet ist. Die Bereicherung kann aber auch ein Nebenziel des Täters sein. Wenn man die Vermögensbereicherung nur „billigend in Kauf“ nimmt, liegt keine Absicht und damit keine Strafbarkeit vor. Hier ergeben sich auch gute Ansatzpunkte für einen Strafverteidiger.

Es gibt auch den sogenannten „fremdnützigen“ Betrug. Dies ist dann der Fall, wenn nicht der Täuschende sondern ein anderer Dritter den Vermögenszuwachs erhalten soll.

Der Vermögensvorteil, den man bekommt, muss rechtswidrig sein. Dies ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen bzw. der Vermögensvorteil ist dann nicht rechtswidrig, wenn allgemein die Rechtsordnung den Verlust billigt. Dies ist dann der Fall, wenn man einen fälligen und einredefreien Anspruch hat, der in gleicher Höhe wie der Vermögensschaden ist.

Irrt man über eines der oben genannten objektiven Tatbestandsmerkmale, also Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden oder handelt man ohne Bereicherungsabsicht, liegt kein strafbarer Betrug vor. Unwissenheit kann also vor Strafe schützen. Einen „fahrlässigen Betrug“ gibt es nicht.

Was ist ein schwerer Betrug?

Gemäß § 263 Absatz 5 StGB wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande (…) , gewerbsmäßig begeht. Diese Norm dient der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

§ 263 Absatz 3 StGB stellt besonders schwere Fälle unter Strafe mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Besonders schwere Fälle liegen in der Regel vor, wenn der Täter:

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt

Dies sind Regelbeispiele, das heißt, wenn ein Betrug einen ähnlichen Unrechtsgehalt wie diese Beispiele aufweist, wird der Richter nach dem schärferen Strafrahmen des § 263 Absatz 3 StGB verurteilen.

Wenn der Vermögensschaden allerdings geringwertig ist, kommt eine Strafmilderung nach §§ 263 Absatz 4; 243 Absatz 2 StGB in Betracht. Demnach ist dann wieder der normale Strafrahmen des Betruges anzuwenden. Ein Vermögensschaden ist in der Regel geringwertig, wenn er 50 Euro nicht übersteigt.

Ich habe für einen Kredit meine Bilanzen geschönt – liegt ein Kreditbetrug vor?

Weiterhin spielt der Kreditbetrug nach § 265b StGB in der Praxis eine Rolle. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

  1. über wirtschaftliche Verhältnisse
  2. unrichtige oder unvollständige Unterlagen … vorlegt oder
  3. schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
  4. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind.

Bei Aufnahme eines Kredites im Rahmen eines Unternehmens oder Gewerbes ist also besondere Vorsicht geboten und alle Unterlagen und Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Für eine Strafbarkeit muss allerdings auch Vorsatz bezüglich der falschen oder unvollständigen Angaben vorliegen. Hier ergeben sich gute Ansatzmöglichkeiten für einen Strafverteidiger.

Ich habe fremde Kreditkarten benutzt – liegt ein Computerbetrug vor?

Wer das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Freiheitsstrafe bestraft.

Dies spielt vor allem im Zusammenhang mit entwendeten EC- oder Kreditkarten eine Rolle (Kreditkartenbetrug). Wenn ich keine Verfügungsgewalt über das entsprechende Konto habe und ohne Einwilligung des Kontoinhabers Geld abhebe, täusche ich ja nur den Bankautomaten darüber, dass ich Verfügungsgewalt über das Konto habe. Da aber wie oben beschrieben sich ein Automat nicht täuschen lässt und dieser nicht irren kann, liegt kein Betrug nach § 263 StGB sondern Computerbetrug nach § 263 a StGB vor.

Unter Sozialbetrug sind Fälle erfasst, bei denen öffentlich-rechtliche Leistungen aus dem Bereich des Sozialrechtes durch Angabe von falschen oder unvollständigen Tatsachen oder durch ein Unterlassen des Mitteilens von Tatsachen rechtswidrig erlangt werden. Dies spielt vor allem beim Arbeitslosengeld I und II eine Rolle. Der Täter muss aber auch hier vorsätzlich bezüglich der falschen Angaben oder unterlassenen Angaben handeln und es muss eine Pflicht zur Angabe aller Tatsachen gesetzlich bestimmt sein. Dies bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialrechts, beim Arbeitslosengeld II insbesondere dem SGB II. Hier gibt es auch gute Ansatzmöglichkeiten für den Strafverteidiger, wenn Sie das Jobcenter angezeigt hat.

Der Sozialbetrug wird dann nach § 263 StGB wie der normale Betrug strafbar.

Beim Subventionsbetrug wird eine Subvention aufgrund Angabe falscher oder unvollständiger Tatsachen erschlichen. Dieser ist nach § 263 StGB strafbar.

Ich habe Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, ist dass ein Sozialversicherungsbetrug?

Unter einem Sozialversicherungsbetrug werden Fälle erfasst, bei denen rechtswidrig keine Sozialbeiträge abgeführt werden, obwohl dafür eine gesetzliche Pflicht bestand. Dies ist z.B. bei Schwarzarbeit der Fall. Wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten rechtzeitig abführt, macht er sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB strafbar. Das Strafmaß ist das gleiche wie beim Betrug.

Ich habe vor Gericht gelogen, liegt ein Prozessbetrug vor?

Unter Prozessbetrug versteht man, wenn der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben im Rahmen einer Gerichtsverhandlung macht, um den Prozess zu gewinnen. Getäuschter ist in diesem Fall der Richter und bei Erfolg liegt in einem gewonnenen Prozess, unabhängig davon worauf die Klage gerichtet war, ein Vermögensvorteil bzw. ein Vermögensschaden des Opfers vor.

Bestraft wird der Prozessbetrug nach § 263 StGB.

Welche Strafe erwartet mich?

Die Strafe beim Betrug ergibt sich aus dem Strafrahmen des § 263 StGB. Beim Betrug gemäß § 263 Absatz 1 StGB beträgt das Strafmaß Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Welches Strafmaß in diesem Rahmen der Richter verhängt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei spielen eventuelle Vorstrafen, die Schwere der Schuld oder die Höhe des Schadens eine entscheidende Rolle.

Ob es aber zu einer Strafe wegen Betruges gem. § 263 StGB kommt, hängt zunächst davon ab, ob der Betrug nachweisbar ist. Im Strafrecht müssen die Strafverfolgungsbehörden den Betrug nachweisen. Ohne einen Nachweis ist eine Bestrafung nicht möglich. Auch wenn der Betrug nachweisbar ist, sieht die Strafprozessordnung verschiedenste Möglichkeiten vor, das Verfahren ohne Strafe und damit ohne einen Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich bespricht mit Ihnen die Möglichkeit eine Verfahrenseinstellung.

Ich habe vor einigen Jahren die Täuschung begangen, wann tritt Verjährung ein?

Bei Taten mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren sieht das Gesetz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Das heißt, dass die Tat fünf Jahre nach Vollendung von den Organen der Strafrechtspflege nicht mehr verfolgt werden darf. Vollendet ist der Betrug mit Eintritt des Vermögensschadens.

Hilfe durch Rechtsanwalt für Strafrecht

Wenn Sie wegen Betruges angezeigt wurden, Sie z.B. eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, sollten Sie vor der Polizei keine Angaben machen und zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Ihnen steht ein Aussageverweigerungsrecht zu, das heißt, Sie müssen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht aussagen.

Um einer Anklage wegen Betruges zuvorzukommen, ist es ratsam schon im polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Vorverfahren einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen.

Im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren müssen Aussagen getroffen werden, die Sie entlasten. Der Strafverteidiger kann deshalb Akteneinsicht beantragen und so die für Sie günstigen Aussagen und Beweismittel vorbringen.

Rechtsanwalt Dietrich erreichen Sie unter den angegebenen Kontaktdaten. Sie können telefonisch einen Besprechungstermin mit Rechtanwalt Dietrich vereinbaren. Sollten Sie z.B. aufgrund der Entfernung einen persönlichen Besprechungstermin in Berlin nicht wahrnehmen können, können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch zunächst eine E-Mail schreiben.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

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