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Vita Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich wurde 1976 in Berlin geboren.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Während seines Studiums arbeitete Rechtsanwalt Dietrich für die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rödl Enneking & Partner in Berlin, welche in das Netzwerk Rödl & Partner eingebunden ist. Rödl & Partner ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien absolvierte Rechtsanwalt Dietrich in Berlin das Rechtsreferendariat. Dabei war er unter anderem in der Rechtsanwaltskanzlei Dan Assan und Partner in Tel Aviv tätig, einer Kanzlei, die sich neben dem deutsch-israelischen Wirtschaftsrecht auch auf dem Gebiet der Menschenrechte engagiert und insbesondere Palästinenser bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem israelischen Staat vertritt.

Weiterhin war Rechtsanwalt Steffen Dietrich während seines Rechtsreferendariats für die Kanzlei Dr. Wolff und Partner tätig. Dr. Wolff wurde in Gesamtdeutschland bekannt, da er neben Mauerschützen auch den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Erich Honecker, verteidigt hat. Durch die Arbeit in der Kanzlei Dr. Wolff und Partner wurde bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich die Leidenschaft für das Strafrecht geweckt. Er stellte fest, dass Strafverfolgungsbehörden nicht immer besonderen Wert auf die Einhaltung von Rechten des Beschuldigten legen.

Unmittelbar nach seiner Zulassung machte sich Herr Dietrich als Rechtsanwalt selbständig.

Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Krautzig die Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte, die in Berlin-Pankow geschäftsansässig war. Rechtsanwalt Dietrich leitete in der Kanzlei das strafrechtliche Dezernat.

Aufgrund der strafrechtlichen Spezialisierung gründete Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn des Jahres 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg.

Rechtsanwalt Dietrich verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts inzwischen über langjährige Berufserfahrung. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Einen Einblick in von ihm betreute aktuelle Gerichtsverfahren und die dort erzielten Ergebnisse finden Sie hier.

Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.. In diesem Verein haben sich Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zusammengeschlossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. ist die älteste Strafverteidigervereinigung in Deutschland.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Referenzen zur Seite

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29. April 2025: Vorwurf der Sachbeschädigung - Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung. Unser Mandant soll sich mit einer anderen Person gestritten haben und danach auf die Motorhaube von dessen Auto geschlagen und dadurch eine Delle verursacht haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

25. April 2025: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die behauptete, unser Mandant hätte sie geschlagen und geschubst. Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren.

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24. April 2025: Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Urkundenfälschung und Leistungsbetrugs ermittelte. Unser Mandant soll mehrmals Leistungsnachweise über seine Tätigkeit als Haushaltshilfe gefälscht haben, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Angezeigt wurde er von der Person, in dessen Haushalt er tätig geworden war, da dieser einige Unterschriften auf den Leistungsnachweisen nicht als seine eigenen wiedererkannt hatte.
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