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Vita Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich wurde 1976 in Berlin geboren.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Während seines Studiums arbeitete Rechtsanwalt Dietrich für die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rödl Enneking & Partner in Berlin, welche in das Netzwerk Rödl & Partner eingebunden ist. Rödl & Partner ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien absolvierte Rechtsanwalt Dietrich in Berlin das Rechtsreferendariat. Dabei war er unter anderem in der Rechtsanwaltskanzlei Dan Assan und Partner in Tel Aviv tätig, einer Kanzlei, die sich neben dem deutsch-israelischen Wirtschaftsrecht auch auf dem Gebiet der Menschenrechte engagiert und insbesondere Palästinenser bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem israelischen Staat vertritt.

Weiterhin war Rechtsanwalt Steffen Dietrich während seines Rechtsreferendariats für die Kanzlei Dr. Wolff und Partner tätig. Dr. Wolff wurde in Gesamtdeutschland bekannt, da er neben Mauerschützen auch den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Erich Honecker, verteidigt hat. Durch die Arbeit in der Kanzlei Dr. Wolff und Partner wurde bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich die Leidenschaft für das Strafrecht geweckt. Er stellte fest, dass Strafverfolgungsbehörden nicht immer besonderen Wert auf die Einhaltung von Rechten des Beschuldigten legen.

Unmittelbar nach seiner Zulassung machte sich Herr Dietrich als Rechtsanwalt selbständig.

Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Krautzig die Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte, die in Berlin-Pankow geschäftsansässig war. Rechtsanwalt Dietrich leitete in der Kanzlei das strafrechtliche Dezernat.

Aufgrund der strafrechtlichen Spezialisierung gründete Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn des Jahres 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg.

Rechtsanwalt Dietrich verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts inzwischen über langjährige Berufserfahrung. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Einen Einblick in von ihm betreute aktuelle Gerichtsverfahren und die dort erzielten Ergebnisse finden Sie hier.

Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.. In diesem Verein haben sich Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zusammengeschlossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. ist die älteste Strafverteidigervereinigung in Deutschland.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

23. Mai 2025: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Mai 2025: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

14. Mai 2025: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.
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