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Untersuchungshaft

Strafverteidiger Dietrich betreut Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Eine Verhaftung oder Festnahme stellen einen erheblichen Schock für den Betroffenen, die Familie, Freunde und Bekannte dar.

Nach einer Verhaftung soll der Betroffene regelmäßig durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht vernommen werden. Sehr viele Betroffene fühlen sich aufgrund der Haftsituation stark unter Druck gesetzt und sind deshalb bereit, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zum Tatvorwurf zu machen.

Eine Aussage des Betroffenen stellt regelmäßig die Weichen für ein späteres Strafverfahren.

Deshalb sollten Freunde und Bekannte des Betroffenen sich unmittelbar nach der Festnahme oder Verhaftung mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dietrich versucht nach einer Festnahme oder Verhaftung unmittelbar Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich wird den Betroffenen umfassend über sein Aussageverweigerungsrecht aufklären und ihm empfehlen, zunächst keine Angaben zu machen.

Bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung bzw. Festnahme muss der Betroffene dem Haftrichter vorgeführt werden. An diesem Termin wird Rechtsanwalt Dietrich teilnehmen.

In dem Termin vor dem Haftrichter wird Rechtsanwalt Dietrich versuchen, dass ein Haftbefehl nicht erlassen, beziehungsweise ein bereits erlassener Haftbefehl nicht in Vollzug gesetzt wird.

Sollte z. B. aufgrund der Straferwartung oder der Tatschwere der Haftbefehl in Vollzug gesetzt werden, hält Rechtsanwalt Dietrich in den ersten Tagen nach der Verhaftung den Kontakt zwischen dem Betroffenen und seiner Familie bzw. Freunden und Bekannten. Nach ca. einer Woche können Familienangehörige und seine Freunde den Betroffenen in der Justizvollzugsanstalt besuchen. Rechtsanwalt Dietrich unterstützt die Angehörigen, Freunde und Bekannte bei der Erteilung von Besuchserlaubnissen und der Vereinbarung von Besuchsterminen in der Justizvollzugsanstalt.

Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, bestehen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl.

Um einen Haftbefehl wieder aufheben zu lassen stehen einem Verteidiger mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Seite. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt kann hierbei entscheiden, ob z.B. mündliche Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll. Ein falsches oder unnötiges Rechtsmittel wird in der Regel zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führen.

In diesem Verfahrensabschnitt ist es regelmäßig das Ziel, den Haftbefehl aufzuheben oder z. B. gegen Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug zu setzen.

Im Falle einer Festnahme oder Verhaftung sollten Sie zeitnah Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Die Strafrechtskanzlei Dietrich steht Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten unter oben angegebener Notfallnummer zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Haftbefehl finden Sie unter: http://www.rechtsanwalt-haftbefehl.de .

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls jedenfalls dann nicht aus, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz bestehe.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen und festgestellt werden. Nicht ausreichend ist hingegen, dass ein etwaiger Rückreisewille eines abwesenden Beschuldigten nicht hinreichend sicher festgestellt wurde.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes

11. September 2025: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben.Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

08. September 2025: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Fachanwalt für Strafrecht: Versicherungsbetrug

04. September 2025: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges nach umfangreichem Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll.
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