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Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. April 2025: Missbrauch von Autokennzeichen – Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da gegen ihn wegen Urkundenfälschung ermittelt wurde. Bei einer Verkehrskontrolle hatte er eingeräumt, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu seinem Fahrzeug gehörten. Die zugehörigen Kennzeichen hatte er im Fahrzeug mit sich geführt. Noch vor Ort hatte unser Mandant den Beamten dann erklärt, dass es sich bei den zugehörigen Kennzeichen um Saisonkennzeichen handele, die vor kurzem abgelaufen waren. Da er vor der Erneuerung nicht mit abgelaufenen Kennzeichen fahren wollte, hatte er die anderen Kennzeichen angebracht.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. April 2025: Warenbetrug – Freispruch in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden. Unser Mandant hatte sich bei einem Warenhändler über das Internetportal Amazon einen teuren Füller bestellt. Nach dem Widerruf des Vertrags soll er nicht diesen, sondern ein mit Papiermüll gefülltes Paket an das Handelshaus zurückgeschickt haben. Unser Mandant war zunächst davon ausgegangen, er könne den Sachverhalt alleine aufklären. Die Staatsanwaltschaft Berlin verfasste jedoch einen Strafbefehl, der dann auch vom Amtsgericht Tiergarten erlassen wurde. In diesem sollte unser Mandant wegen Betrugs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden.
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

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