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Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässiger Brandstiftung

20. August 2025: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

18. August 2025: Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant war als Sicherheitsmitarbeiter bei der Deutschen Bahn tätig. Er soll im Rahmen seiner Streifentätigkeit eine verlorene Geldbörse gefunden und an sich genommen haben. Die Geldbörse wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben, sodass eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen unseren Mandanten gestellt wurde. Zudem wurde unser Mandant aufgrund des Vorfalls gekündigt.
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Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

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