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Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

18. Juni 2025: Diebstahl – Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen geringe Geldauflage

Unser Mandat wurde von einer Postzustellerin bei der Polizei angezeigt. Diese behauptete, dass sie unseren Mandaten dabei beobachtet hätte, wie er aus einem Postverteilerkasten Post entnommen und diese in einem Fahrzeug durchwühlt habe. Über das Autokennzeichen wurde unser Mandant als Beschuldigter erfasst. Aufgrund dieser Aussage wurden Ermittlungen gegen unseren Mandaten aufgenommen. Im Rahmen dessen wurde auch seine Wohnung durchsucht. Hierbei wurde insbesondere eine Postjacke und vermeintliche Täterkleidung gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

12. Juni 2025: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes eines Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern angetroffen. Die Sicherheitsdienstmitarbeiter hatten den Verdacht, dass unser Mandant und seine Freunde Drogen konsumieren würden. Es wurden die Zelte unseres Mandaten und seiner Freunde durchsucht und ein Rucksack mit Betäubungsmitteln festgestellt. Insbesondere wurden Marihuana, LSD-Trips und Heroin aufgefunden. Daraufhin riefen sie die Polizei. Unser Mandant erhielt, vom Amtsgericht Rostock einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

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