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Kosten

Jede effektive Verteidigung ist zeit- und arbeitsaufwendig. Sie ist deshalb nicht umsonst zu haben.

Kostenfreies Kontaktgespräch

Die strafrechtliche Vertretung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus.

Deshalb führt Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Kontaktgespräch.

In diesem wird er Sie auch über anfallende Kosten aufklären. Rechtsanwalt Dietrich legt Wert auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich zu rechnen haben.

Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren

Bei der Bestimmung des Verteidigerhonorars sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit von maßgeblicher Bedeutung.

Einer Abrechnung wird in der Regel entweder ein sogenanntes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz zugrunde gelegt.

Bei einem Pauschalhonorar werden für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers „Festpreise“ vereinbart. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ein bestimmter Betrag als Stundensatz festgelegt.

Ein Pauschalhonorar bietet sich immer bei überschaubaren Sachverhalten an. Stundensatzvereinbarungen dagegen sind sinnvoll, wenn es sich um ein langwieriges, umfangreiches Verfahren handelt.

Die Vor- und Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen im Kontaktgespräch erörtern. Gemeinsam wird man festlegen, welche Abrechnung in der konkreten Situation am sinnvollsten ist.

Vergütungsvereinbarung

Sollten Sie Rechtsanwalt Dietrich nach dem Kontaktgespräch als Verteidiger beauftragen, wird er mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen. In dieser wird festgelegt, welche Kosten für Sie entstehen.

Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Im Vorgespräch wird Rechtsanwalt Dietrich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und somit ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. In der Regel wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger ab einer bestimmten Straferwartung beigeordnet. Aber auch eine Verhaftung oder Festnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens führen in der Regel dazu, dass die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Letztlich kann auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit der Selbstverteidigung dazu führen, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Im Falle der Bestellung Ihres Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger müssen Sie in der Regel keine Rechtsanwaltsgebühren unmittelbar an Ihren Verteidiger zahlen.

Preisgünstigstes Angebot führt nicht zur besten Verteidigung

Bei der Auswahl eines Verteidigers sollten Sie berücksichtigen, dass häufig nicht das preisgünstigste Angebot Ihnen letztlich die beste Verteidigung bieten wird. Es besteht die Gefahr, dass das vermeintlich gesparte Verteidigerhonorar zu Lasten der Verteidigungsintensität geht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Referenzen zur Seite

Fachanwalt für Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

22. August 2025: Strafverfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten in der Hauptverhandlung eingestellt

Unser Mandant soll am Herrentag lautstark Musik in seiner Wohnung gehört haben. Nachbarn hatten deshalb die Polizei alarmiert. Als die Polizei eingetroffen war und unseren Mandanten in seiner Wohnung aufgesucht hatte, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten, seinem Gast und den Beamten. Dabei soll unser Mandant die Beamten als „Flitzpiepen“ bezeichnet und sie aufgefordert haben, seine Wohnung zu verlassen.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässiger Brandstiftung

20. August 2025: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

18. August 2025: Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant war als Sicherheitsmitarbeiter bei der Deutschen Bahn tätig. Er soll im Rahmen seiner Streifentätigkeit eine verlorene Geldbörse gefunden und an sich genommen haben. Die Geldbörse wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben, sodass eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen unseren Mandanten gestellt wurde. Zudem wurde unser Mandant aufgrund des Vorfalls gekündigt.
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