Strafrechtskanzlei Dietrich Logo Loading...

Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

25. September 2025: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

23. September 2025: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

To top